Allgemeine Geschäfts­bedingungen

von

Timito-Media e.U.
Michael Wendl
Kettenlusweg 177
2732 Würflach
Österreich

- im Folgenden: Auftragnehmer -

Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen

1.1 Allgemeines

1.1.1 Der Auftragnehmer bietet dem Kunden verschiedene Agenturleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden.

1.1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen im Sinne des KSchG.

1.1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben.

1.1.4 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente Vertragsbestandteil geworden sind, gehen diese im Widerspruchsfalle vor.

1.1.5 Abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt.

1.2 Mitwirkungspflichten des Kunden

1.2.1 Der Kunde sorgt dafür, dass bereitgestellte Inhalte nicht gegen Rechte Dritter verstoßen. Der Auftragnehmer ist von Rechts wegen nicht berechtigt, Rechtsberatungsleistungen (insb. gemäß Rechtsanwaltsordnung) zu erbringen.

1.2.2 Der Kunde ist verpflichtet, Informationen, Daten und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen.

1.2.3 Der Kunde ist für die Beschaffung des Materials (Grafiken, Videos) selbst verantwortlich.

1.2.4 Sofern erforderlich, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

1.2.5 Für Verzögerungen durch verspätete Zuarbeit des Kunden haftet der Auftragnehmer nicht.

1.3 Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)

1.3.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, KI-Tools zur Erstellung von Inhalten einzusetzen. Diese werden durch eine natürliche Person geprüft.

1.3.2 Der Auftragnehmer sichert zu, dass KI-generierte Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.

Teil 2 – Onlineauftritte und Technik

2.1 Webseiten- und Shoperstellung

2.1.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Erstellung auf Grundlage agiler Methoden.

2.1.2 Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne der §§ 1165 ff. ABGB.

2.1.9 Der Auftragnehmer erbringt keine Beratung zu wettbewerbs- oder kennzeichnungsrechtlichen Fragen.

2.1.10 Nach Abnahme ist allein der Kunde für die technische Instandhaltung verantwortlich, sofern kein Wartungsvertrag besteht.

2.4 Webhosting

2.4.1 Der Auftragnehmer nutzt zur Erfüllung der Hosting-Leistungen Server von Drittunternehmen.

2.4.2 Die Verfügbarkeit der Server liegt bei mindestens 99 Prozent im Jahresmittel.

Teil 3 – Erstellung und Gestaltung von Content

3.1 Printprodukte und Design

3.1.1 Designverträge sind Werkverträge im Sinne der §§ 1165 ff. ABGB.

3.1.4 Dem Kunden steht das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu.

3.3 Texte / Copywriting

3.3.1 Die Erstellung von Texten erfolgt gemäß individualvertraglicher Festlegung.

3.3.2 Es gilt das Recht auf zwei Korrekturschleifen. Die Veröffentlichung durch den Kunden gilt als Abnahme.

Teil 4 – Marketing

4.1 SEO-Marketing

SEO-Maßnahmen sind Dienstleistungen im Sinne der §§ 1151 ff. ABGB. Ein bestimmtes Ranking wird nicht geschuldet.

4.2 SEA-Kampagnen und Werbeanzeigen

SEA-Leistungen sind Dienstleistungen gemäß §§ 1151 ff. ABGB. Die rechtliche Prüfung von Keywords obliegt dem Kunden.

4.3.5 Kosten für die Schaltung kostenpflichtiger Anzeigen (Ad-Spend) sind vom Kunden zu tragen.

Teil 5 – Sonstige Bestimmungen

5.1 Preise und Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot des Auftragnehmers.

5.2 Abnahme

Die Abnahmefrist wird auf 2 Wochen ab Aufforderung festgelegt. Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb dieser Frist Mängel anmeldet.

5.3 Gewährleistung

Es gelten die Bestimmungen der §§ 922 ff. ABGB. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche wird gegenüber Unternehmern auf ein (1) Jahr begrenzt.

5.4 Rechteeinräumung und Eigenwerbung

5.4.1 Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches Nutzungsrecht.

5.4.2 Der Auftragnehmer darf das Projekt zur Eigenwerbung (Referenzen) verwenden.

5.5 Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer behandelt alle Geschäftsvorgänge und Unterlagen streng vertraulich.

5.6 Haftung / Freistellung

5.6.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Personenschäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie der Ersatz von Folgeschäden und entgangenem Gewinn ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.

5.7 Schlussbestimmungen

5.7.1 Es gilt materielles Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

5.7.2 Als Gerichtsstand wird der Sitz des Auftragnehmers (2732 Würflach) vereinbart, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des UGB ist.

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